Freiwillige Feuerwehr Köln Löschgruppe Urbach·Elsdorf·Grengel

Freiwillige Feuerwehr Köln

Löschgruppe Urbach·Elsdorf·Grengel

Einsatz 9/2015

21.01.2015 // 00.52 – 01.25 Uhr
Friedensstraße, UB // FEU2

Knapp eine Stunde nach Mitternacht wurde die Feuerwehr Köln von Bewohnern eines Hochhauses in Urbach über ein Feuer im Hausflur informiert. Die Leitstelle entsendete daraufhin unmittelbar Kräfte nach dem objektabhängigen (Hochhaus) Einsatzstichwort FEU2.

Die Einsatzadresse war den eingesetzten Kräften leider mittlerweile bestens bekannt. Dies war der dritte Brandeinsatz innerhalb von knapp drei Monaten im gleichen Gebäude.

Die eingeleitete Erkundung ergab schnell, dass in einem der oberen Stockwerke ein Kinderwagen im Bereich des Hausflurs gebrannt hat. Das Feuer war beim Eintreffen der Feuerwehr bereits durch die Hausbewohner gelöscht.

Nach den erforderlichen Belüftungsmaßnahmen konnte die Einsatzstelle zurückgebaut werden.

Im Einsatz waren das LF2, der komplette Löschzug 7, das LF8 und TLF8, die DL10, der Einsatzführungsdienst (OvA5, BvA10), der RTW7-1, der GW-A1 und die Löschgruppe Urbach mit dem LF-UB1 und MTF-UB mit elf Einsatzkräften.

An dieser Stelle möchten wir gerne noch einen Hinweis und Denkanstoß geben:

In notwendigen Fluren - Hausflure die zum Treppenraum eines Gebäudes führen = IHR Fluchtweg im Brandfall - und in den Treppenräumen selbst, dürfen laut Landesbauordnung NRW (regelt das Errichten/ Bauen und Betreiben von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen) nur nicht brennbare Materialen Verwendung finden. Das bedeutet im Umkehrschluß und laut aktueller Rechtssprechung auch, dass im notwendigen Flur keinerlei brennbare Gegenstände (z. B. Kinderwagen, Altpapier-Sammelbehälter, Blumentöpfe aus brennbarem Material, sämtliche Möbelstücke, Schuhe, Wäscheständer, Getränkekisten etc. etc.) abgestellt werden dürfen. Ebenso ist das, oftmals leider noch verbreitete, Abschließen der Hauseingangstüre nicht so einfach zulässig. Hierbei handelt es sich um den erforderlichen Notausgang, der zu jederzeit mit einem Handgriff öffenbar sein muß (bei abgeschlossener Tür nicht möglich). Abhilfe kann in diesem Fall ggf. ein Panikverschluss in der Hauseingangstüre schaffen.

Leider kommt es immer wieder in Deutschland - auch in unserer Heimatstadt Köln - zu Brandtoten, weil der erforderliche bauliche Rettungsweg durch Verqualmung oder Brand nicht nutzbar ist bzw. die Hauseingangstüre im Fluchtfall nicht geöffnet werden konnte. Hier trägt der Verursacher (wer hat das Möbelstück in den Flur gestellt? Wer die Tür abgeschlossen? etc.) die Verantwortung im Schadensfall (auch im schlimmsten Fall für den Brandtoten).

= Ausrückebereich der Löschgruppe

Die Markierung der Einsatzstelle entspricht zum Schutz der Privatspähre eventuell betroffener Personen nicht der reellen Einsatzstelle.

Eingesetzte Fahrzeuge der Löschgruppe:

Freiwillige Feuerwehr Köln

Löschgruppe Urbach·Elsdorf·Grengel

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